Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkassen ist in Deutschland geregelt und abhängig von der Art der Versicherung. Bei einer ärztlich nachgewiesenen Hörschwäche übernehmen gesetzliche Krankenkassen (wie AOK, BARMER, DAK) die Kosten für die Grundversorgung mit Hörhilfen, inklusive Tests, Anpassungen sowie Wartung und Reparaturen.
Für private Krankenversicherte richtet sich die Kostenübernahme nach dem gewählten Tarif und orientiert sich meist an den Leistungen der gesetzlichen Kassen.
Wichtige Anforderungen für die Kostenübernahme sind digitale Hörsysteme mit Funktionen wie Störschallunterdrückung und mindestens sechs Kanälen. Hörgeräte von Goldohr erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und bieten darüber hinaus eine individuelle Beratung zur Auswahl des besten Geräts – auch bei Sonderwünschen, für die eine Zuzahlung erforderlich sein kann.
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